Nachforschungen nach Konten, Depots und Schließfächern
Im Auftrag der Erben oder anderer nachforschungsberechtigter
Personen sucht die Bankenvereinigung bei den angeschlossenen privaten Banken
nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt
ist.
Dazu sind ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung
ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk
(Kopie reicht aus) erforderlich.
Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des
Erblassers benötigt:
Vor- und Zuname (ggf. Geburtsname), letzte Anschrift, Geburts- und Sterbedatum.
Sofern die Vermögensgegenstände auch außerhalb Nordrhein-Westfalens
oder bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vermutet werden, wird um einen
entsprechenden Hinweis gebeten. Die Suche wird dann entweder automatisch
erweitert oder dem Suchenden werden weitere Nachforschungsadressen mitgeteilt.
Die Kosten des Nachforschungsverfahrens trägt die Bankenvereinigung
NRW.