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Nachforschungen nach Konten, Depots und Schließfächern
Im Auftrag der Erben oder anderer nachforschungsberechtigter Personen sucht die Bankenvereinigung bei den angeschlossenen privaten Banken nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt ist.

Dazu sind ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk (Kopie reicht aus) erforderlich.

Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des Erblassers benötigt:

Vor- und Zuname (ggf. Geburtsname), letzte Anschrift, Geburts- und Sterbedatum.

Sofern die Vermögensgegenstände auch außerhalb Nordrhein-Westfalens oder bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vermutet werden, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Die Suche wird dann entweder automatisch erweitert oder dem Suchenden werden weitere Nachforschungsadressen mitgeteilt.

Die Kosten des Nachforschungsverfahrens trägt die Bankenvereinigung NRW.
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