|
Die Bankenvereinigung vertritt die gemeinsamen Interessen
der in Nordrhein-Westfalen tätigen privaten Banken. Das sind neben
den fünf Großbanken fast 40 Regional- und Spezialbanken sowie
zusammen ebenfalls knapp 40 Privatbankiers, Niederlassungen ausländischer
Banken und Hypothekenbanken. Neben den ordentlichen Mitgliedern gehören
der Bankenvereinigung auch Gastmitglieder an.
Die 78 Mitgliedsbanken unterhalten in NRW rund 2.500 Bankstellen mit über 30.000 Beschäftigten.
An den größeren nordrhein-westfälischen Bankplätzen stehen örtliche Bankenvereinigungen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zusammen mit zehn Schwesterverbänden
in den anderen Bundesländern
und dem Verband deutscher Schiffsbanken ist die Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen
Mitglied des Bundesverbandes
deutscher Banken (BdB), der Dachorganisation des privaten Bankgewerbes
in der Bundesrepublik Deutschland.
Aufgaben
| |
 |
Information und Interessenwahrnehmung der Mitgliedsinstitute über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen. |
| |
Stellungnahme gegenüber dem Landesgesetzgeber, der Landesregierung und öffentlichen Stellen des Landes zu bankwirtschaftlichen und bankpolitischen Themen. |
| |
Unterrichtung der Öffentlichkeit über gemeinsame Belange der privaten Banken und der Kreditwirtschaft. |
| |
Beteiligung an Gesellschaften und Organisationen, die der Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen dienen. |
| |
Zusammenarbeit mit Verbundpartnern im Interesse der Mitgliedsinstitute und ihrer Mitarbeiter. |
| |
Allgemeiner Auskunftsservice für Bankkunden bei institutsübergreifenden Fragen.
 |
Die Bankenvereinigung ist nicht selbst im Bankgeschäft tätig. Geschichte
Die heutige Bankenvereinigung NRW wurde 1907 von rheinischen Banken und Bankiers unter Führung des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins in Köln gegründet. Ein wichtiger Zweck der Vereinigung war es, Zinsen, Provisionen und Gebühren untereinander abzustimmen. Diese „Konditionenkartelle“ waren teilweise von der Reichsbank initiiert und sollten dem Schutz vor einem „ruinösen“ Wettbewerb dienen. 1911 wurde aus dieser losen Verbindung ein eingetragener Verein, der den Namen "Vereinigung von Banken und Bankiers in Rheinland und Westfalen" erhielt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus war die Bankenvereinigung zur Untätigkeit verurteilt, da jedwede Interessenpolitik der "Reichsgruppe Banken" vorbehalten blieb.
Schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Bankenvereinigung die Genehmigung zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit. Damals setzte sich die Vereinigung gemeinsam mit ihren Schwesterverbänden dafür ein, dass eine Spitzenorganisation geschaffen wurde, die dann 1951 als Bundesverband des privaten Bankgewerbes gegründet wurde und heute Bundesverband deutscher Banken heißt.
Mit der Abschaffung von wettbewerbsbeschränkenden Vorschriften (Abschaffung der Bedürfnisprüfung, Wegfall des Soll- und Habenzinsabkommens, Aufgabe von Beschränkungen in der Werbung) im Laufe der 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts verlagerte sich das Aufgabenfeld immer mehr zu einer allgemeinen Interessenvertretung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.
Seit 1975 trägt die Vereinigung den heutigen Namen. Der Sitz der Vereinigung wurde 2002 von Köln nach Düsseldorf verlegt.
|